Der Rechtsstreit zwischen Nintendo und dem Entwicklerstudio Pocketpair geht in eine neue Runde. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Palworld gegen bestehende Patente von Nintendo verstoßen hat – insbesondere im Zusammenhang mit Spielmechaniken, die an die Pokémon-Reihe erinnern.
In einer Anhörung vor dem Bezirksgericht Tokio hat Pocketpair nun erstmals Einblick in seine Verteidigungsstrategie gegeben. Der Entwickler argumentiert in zwei zentralen Punkten: Zum einen seien die betroffenen Nintendo-Patente ungültig („Invalidität“), zum anderen liege keine Verletzung dieser Patente vor („Nichtverletzung“).
Argumentation: Die Patente seien ungültig
Laut Pocketpair hätten die fraglichen Patente von Nintendo gar nicht erst erteilt werden dürfen. Die Begründung: Es habe bereits sogenannte „Prior Art“ gegeben – also bereits veröffentlichte Spiele, Mods oder Technologien, die ähnliche Funktionen aufwiesen.
Zu den vorgebrachten Beispielen zählen bekannte Titel wie Tomb Raider, Final Fantasy XIV, Far Cry 5, Rune Factory 5, Titanfall 2, ARK: Survival Evolved sowie auch Nintendos eigene Spiele wie Pokémon Legends: Arceus, Pokémon Schwert und Schild oder Pikmin 3 Deluxe.
Besonders bei der Kombination von Mechaniken beruft sich Pocketpair auf das Argument, dass die Verbindung zweier bekannter Funktionen keine erfinderische Leistung darstelle – ein zentrales Kriterium für die Erteilung eines Patents in Japan, den USA und Europa.
Argumentation: Keine Patentverletzung
Sollten die Patente doch als gültig eingestuft werden, hält Pocketpair auch dagegen, dass Palworld sie nicht verletze. So seien viele der genannten Funktionen in Palworld anders umgesetzt als in den Patentschriften beschrieben.
Beispielsweise gebe es in Palworld keine einheitliche Taste für das Auslösen von Aktionen wie in Nintendos Patent, sondern unterschiedliche Bedienvarianten. Auch unterscheide Palworld nicht explizit zwischen Kampf- und Nicht-Kampf-Zuständen oder zwischen bestimmten Gruppen von Spielfiguren.
Beim dritten Patent, das sich auf das nahtlose Wechseln zwischen reitbaren Kreaturen bezieht, argumentiert Pocketpair, dass Palworld stets eine aktive Eingabe benötigt, um eine Kreatur zu reiten – im Gegensatz zur im Patent beschriebenen Automatik.
Palworld und Pokémon: Verschiedene Genres
Ein weiterer Punkt der Verteidigung ist die grundlegende Ausrichtung beider Spiele. Während Pokémon ein Rollenspiel sei, handle es sich bei Palworld um ein Survival-Crafting-Spiel. Diese Unterscheidung sei zwar rechtlich nicht entscheidend, zeige jedoch auf, dass beide Titel unterschiedliche Spielprinzipien und Zielsetzungen verfolgen.
Ausblick
Noch ist unklar, wie das Gericht die Argumente bewerten wird. Sollte Pocketpair mit der Argumentation zur Ungültigkeit durchkommen, wäre der Fall schnell erledigt. Andernfalls dürfte der Streit weitergehen – mit möglichen Folgen für die Verfügbarkeit von Palworld auf Plattformen wie der Nintendo Switch.
Übrigens: Eine Version von Palworld für die kommende Switch 2 sei laut Entwickler grundsätzlich denkbar – vorausgesetzt, die Konsole sei technisch leistungsfähig genug.