Das US-Justizministerium (DOJ) verstärkt seine Bemühungen, Googles Marktmacht einzuschränken. In einem Gerichtsdokument vom 7. März erneuert das DOJ die Forderung nach einer Zerschlagung des Konzerns. Google soll gezwungen werden, sich von seinem Browser Chrome und möglicherweise auch von Android zu trennen.
Das Ministerium wirft Google vor, seine Monopolstellung in der Internetsuche durch wettbewerbswidrige Praktiken gefestigt zu haben. Diese hätten es dem Unternehmen ermöglicht, auch andere Geschäftsbereiche wie Chrome und Android zu dominieren und fairen Wettbewerb zu verhindern. Um dies zu unterbinden, fordert das DOJ eine Veräußerung von Chrome, damit Google sich keinen unfairen Vorteil durch die enge Verzahnung mit der eigenen Suchmaschine verschaffen kann.
Zusätzlich will die Behörde Google daran hindern, mit Drittanbietern exklusive Vereinbarungen zu treffen, durch die der Konzern sich als vor eingestellte Suchmaschine auf Geräten und in Diensten sichert. Besonders die langjährige Partnerschaft mit Apple steht dabei im Fokus. Solche Verträge stuft das DOJ als „wettbewerbswidrig“ ein.
Neben dem möglichen Verkauf von Chrome und Android fordert das Ministerium, dass Google wettbewerbsschädliche Datenvorteile ausgleicht. Dies könnte bedeuten, dass das Unternehmen seine gesammelten Nutzerdaten teilen muss, um kleineren Anbietern eine Chance zu geben.
Ein Bereich, in dem das DOJ jedoch zurückgerudert ist, betrifft Googles Investitionen in Künstliche Intelligenz. In der neuesten Forderung verzichtet die Behörde auf frühere Einschränkungen in diesem Bereich – ein seltener Punkt, der zugunsten von Google ausfällt.
Bereits im August 2024 hatte Richter Amit Mehta festgestellt, dass Google eine Monopolstellung im Suchmaschinenmarkt hat. Wie genau diese aufgelöst wird, bleibt aber weiterhin Gegenstand der laufenden Verfahren. Die nächsten Anhörungen sind für April angesetzt.
Google selbst weist die Forderungen des DOJ entschieden zurück und bezeichnet sie als „radikale Eingriffe“. Doch angesichts der aktuellen Entwicklungen scheint eine Lockerung der Behördenforderung unwahrscheinlich. Sollte es tatsächlich zu einer Zerschlagung kommen, wäre dies eine der bedeutendsten kartellrechtlichen Entscheidungen seit dem Verfahren gegen Microsoft im Jahr 1998.