Nach der Schließung von Ubisoft Halifax hat die kanadische Gewerkschaft CWA Canada offiziell eine rechtliche Beschwerde eingereicht. Die Gewerkschaft vertritt 61 der 71 Beschäftigten, die vergangene Woche im Zuge der Studioschließung ihre Jobs verloren haben.
Laut der eingereichten Beschwerde wirft CWA Canada Ubisoft vor, das Studio gezielt geschlossen zu haben, um eine gewerkschaftliche Organisation der Belegschaft zu verhindern.
CWA Canada spricht von einem klaren Verstoß gegen kanadisches Arbeitsrecht. In einer Stellungnahme erklärt Gewerkschaftspräsidentin Carmel Smyth, dass es in Kanada gesetzlich verboten sei, Beschäftigte an der Gründung oder dem Beitritt zu einer Gewerkschaft zu hindern.
Sie kritisiert zudem, dass mögliche Strafen für Unternehmen bislang zu gering ausfallen würden, um solche Maßnahmen effektiv zu verhindern. Die Sanktionen müssten laut CWA die tatsächlichen Auswirkungen absichtlicher Entscheidungen von Konzernen widerspiegeln.
Ubisoft weist Vorwürfe zurück
Ubisoft hat die Anschuldigungen zurückgewiesen. Das Unternehmen erklärt, die Entscheidung zur Schließung des Studios sei lange vor der Gewerkschaftsgründung gefallen. Laut Ubisoft sei die Maßnahme Teil eines bereits seit 24 Monaten laufenden Konzernprogramms zur Verschlankung von Strukturen, zur Steigerung der Effizienz und zur Kostensenkung.
Ein Zusammenhang zwischen der Studioschließung und der Gewerkschaftsorganisation der Mitarbeitenden wird vom Publisher ausdrücklich bestritten.
Forderungen der Gewerkschaft
Nach Bekanntwerden der Entlassungen forderten die Anwälte der CWA Canada von Ubisoft interne Unterlagen und Nachweise an. Ziel ist es, die Aussage zu überprüfen, dass die Schließung ausschließlich aus finanziellen Gründen erfolgt sei.
Darüber hinaus fordert die Gewerkschaft Änderungen im Arbeitsrecht. Konkret sollen Arbeitsgerichte künftig die Möglichkeit erhalten, Unternehmen zu verpflichten, geschlossene Standorte für bis zu ein Jahr wieder zu öffnen. Alternativ sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, betroffenen Beschäftigten entweder bei der Jobsuche zu helfen oder bis zu drei Jahresgehälter als Ausgleich zu zahlen.

