Der US-Bundesstaat New York hat Klage gegen Valve eingereicht. Hintergrund ist das Lootbox-System in Spielen auf der Plattform Steam, das laut Generalstaatsanwaltschaft als illegales Glücksspiel eingestuft werden könnte.
Die Klage wurde von New Yorks Generalstaatsanwältin Letitia James eingereicht. Darin wird argumentiert, dass Lootboxen Spieler dazu verleiten, Geld für zufällige virtuelle Gegenstände auszugeben. Dieses Prinzip sei mit Spielautomaten vergleichbar, da Nutzer für eine Gewinnchance bezahlen.
Als Beispiele nennt die Klageschrift unter anderem Spiele wie Counter-Strike und Dota 2. Laut Staatsanwaltschaft ermögliche das System den Erwerb seltener digitaler Items gegen Bezahlung, wodurch Glücksspielmechaniken nachgebildet würden.
Glücksspiel ist im Bundesstaat New York grundsätzlich verboten, sofern keine speziellen gesetzlichen Ausnahmen greifen.
Schutz von Minderjährigen im Fokus
Die Generalstaatsanwältin erklärte, dass illegales Glücksspiel zu Suchtproblemen führen könne, insbesondere bei jungen Menschen. In der Klage wird zudem darauf verwiesen, dass Minderjährige teilweise Zugang zu Lootbox-Käufen erhalten hätten, etwa über Kreditkarten ihrer Eltern.
Die Behörden sehen darin ein Risiko für problematisches Verhalten und einen möglichen Einstieg in glücksspielähnliche Mechaniken.
Forderungen der Klage
Mit der Klage will der Bundesstaat mehrere Maßnahmen durchsetzen. Dazu gehören:
- ein dauerhaftes Verbot entsprechender Glücksspiel-ähnlicher Funktionen auf Steam in New York
- die Rückzahlung mutmaßlich unrechtmäßig erzielter Einnahmen
- mögliche Strafzahlungen wegen Verstößen gegen geltendes Recht
Valve selbst hat sich bislang nicht öffentlich ausführlich zu den Vorwürfen geäußert.
Teil einer größeren Regulierungsoffensive
Die Klage ist nicht der erste Schritt der New Yorker Behörden gegen digitale Glücksspielsysteme. Bereits zuvor hatte die Generalstaatsanwältin sogenannte Prediction Markets kritisiert, da diese ihrer Ansicht nach nicht denselben Schutzmechanismen wie regulierte Glücksspielangebote unterliegen.
Mit dem aktuellen Verfahren rücken nun erneut Lootboxen und Mikrotransaktionen in den Fokus regulatorischer Diskussionen.

