Wer ein Spiel im PlayStation Store kauft, erwirbt nach Auffassung von Sony kein Eigentum an diesem Spiel. In einem aktuellen Gerichtsverfahren verteidigt das Unternehmen sein digitales Geschäftsmodell und liefert dabei eine durchaus interessante Begründung.
Hintergrund ist eine Sammelklage gegen Sony. Darin wird dem Unternehmen vorgeworfen, bei seinem digitalen Store nicht ausreichend offenzulegen, was Kunden beim Kauf eines Spiels tatsächlich erwerben. Die Kläger berufen sich dabei auf das seit 2025 geltende kalifornische Digital Goods Law.
Sony widerspricht den Vorwürfen in einer Gerichtseingabe vom 21. August 2026.
„Die Software wird lizenziert, nicht verkauft“
Sony verweist dabei unter anderem auf das Software Product License Agreement (SPLA). Darin werde bereits ausdrücklich erklärt:
„Die Software wird an dich lizenziert, nicht verkauft.“
Nach Auffassung des Unternehmens könne bei digitalen Spielen deshalb nicht davon ausgegangen werden, dass Kunden Eigentum an einer bestimmten digitalen Kopie erwerben. Sony geht in seiner Argumentation allerdings noch einen Schritt weiter und versucht anhand eines konkreten Beispiels zu erklären, warum klassisches Eigentum bei digitalen Spielen aus Sicht des Unternehmens nicht funktionieren würde.
In der Gerichtseingabe werden zwei Kläger und Resident Evil Requiem als Beispiel herangezogen. Einer der Kläger habe das Spiel am 14. Februar 2026 digital erworben. Ein weiterer habe Resident Evil Requiem am 25. Februar für 69,99 US-Dollar ebenfalls über den PlayStation Store gekauft.
Würde der erste Kunde tatsächlich Eigentümer des digitalen Spiels werden, argumentiert Sony, hätte das Spiel anschließend nicht noch einmal an einen anderen Kunden vergeben werden können. Schließlich würde es dann bereits dem ersten Käufer und nicht mehr Sony gehören. Aus Sicht des Unternehmens zeigt gerade die Möglichkeit, dass beliebig viele Kunden dasselbe digitale Produkt erhalten können, warum der Vorgang rechtlich als Lizenzierung und nicht als Verkauf einer individuellen Sache betrachtet werden müsse.
Entscheidend für das Verfahren ist allerdings nicht allein die grundsätzliche Frage, ob digitale Spiele klassisches Eigentum darstellen. Die Kläger werfen Sony laut dem vorliegenden Bericht vielmehr vor, die Bedingungen beim Kauf im PlayStation Store nicht deutlich genug kommuniziert zu haben, um die Anforderungen des kalifornischen Digital Goods Law zu erfüllen.
Sony hält dagegen, dass Verbraucher bei digitalen Spielen vernünftigerweise nicht davon ausgehen könnten, Eigentum im klassischen Sinne zu erwerben. Zusätzlich verweist das Unternehmen auf seine bestehenden Lizenzbedingungen.
Ob diese Hinweise ausreichen und Sonys Darstellung mit den gesetzlichen Anforderungen übereinstimmt, muss nun das zuständige Gericht beurteilen. Der Fall greift damit erneut eine grundsätzliche Frage des digitalen Spielevertriebs auf: Was bedeutet der Button „Kaufen“ eigentlich, wenn Spieler anschließend nicht das Spiel selbst besitzen, sondern lediglich eine Lizenz für dessen Nutzung erhalten?

