Knapp vor der Veröffentlichung von Marvel’s Wolverine hat das Entertainment Software Rating Board (ESRB) die offizielle Altersfreigabe des Action-Adventures veröffentlicht. Neben der Einstufung „Mature 17+“ liefert die Beschreibung auch neue Details zu den Inhalten des Spiels.
Das ESRB vergibt für Marvel’s Wolverine eine Freigabe ab 17 Jahren. Als Gründe nennt die Behörde unter anderem Blut und Gore, intensive Gewaltdarstellung, Drogenbezüge, teilweise Nacktheit sowie starke Schimpfwörter. Laut der Inhaltsbeschreibung übernehmen Spieler die Rolle von James Logan alias Wolverine, der sich erneut mit Team X zusammenschließt, um eine Bedrohung aufzuhalten. Gekämpft wird aus der Third-Person-Perspektive mit Logans Krallen und verschiedenen Spezialfähigkeiten.
Die Beschreibung der ESRB hebt hervor, dass Gegner durch Krallenangriffe verletzt, aufgeschlitzt oder erstochen werden können. Ein Rage-Modus soll besonders schnelle Angriffe sowie Finishing-Moves in Zeitlupe ermöglichen. Darüber hinaus wird von häufigen Bluteffekten, Schmerzensschreien sowie Verstümmelungen und Enthauptungen gesprochen. In einigen Szenen sollen zudem Körperteile auf den Schlachtfeldern zu sehen sein. Zwischensequenzen zeigen laut ESRB ebenfalls blutige Gewaltdarstellungen.
Neben der Gewaltdarstellung nennt die Altersfreigabe weitere Inhalte für Erwachsene. So enthält das Spiel einzelne Dialoge mit Drogenbezügen sowie kurze Szenen mit teilweise entblößtem Gesäß einer Figur. Auch Kraftausdrücke gehören laut ESRB zur Dialogsprache.
In der Altersfreigabe wird außerdem auf In-Game-Käufe hingewiesen. Welche Inhalte sich dahinter verbergen, geht aus der ESRB-Beschreibung jedoch nicht hervor. Da Marvel’s Spider-Man 2 ebenfalls einen entsprechenden Hinweis erhielt, obwohl sich dieser lediglich auf ein Upgrade von der Standard- auf die Digital Deluxe Edition bezog, könnte dies auch bei Marvel’s Wolverine der Fall sein. Eine offizielle Bestätigung dazu steht allerdings noch aus.
Marvel’s Wolverine erscheint am 15. September 2026 exklusiv für PlayStation 5.

