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Nintendo Switch 2 – Analysten erwarten Preis von 400 Dollar oder mehr

Nintendo – Importzölle werden nicht an Kunden zurückgezahlt

by Ann-Selina Humann
24. Juli 2026
in Business, Hardware, News

Nachdem die US-Importzölle gerichtlich für ungültig erklärt wurden, fordert Nintendo Millionen vom amerikanischen Staat zurück. Dass Kundinnen und Kunden, die für teurer gewordene Konsolen und Zubehörteile bezahlt haben, etwas davon abbekommen, lehnt der Gaming-Riese jedoch strikt ab. Der Konzern verlangt nun die Abweisung einer entsprechenden Sammelklage.

Streit um den Vorwurf der „doppelten Bereicherung“

Der juristische Konflikt geht auf die von der US-Regierung unter Donald Trump erhobenen flächendeckenden Importzölle zurück. Wie viele andere Hardware-Hersteller auch reagierte Nintendo und passte die Preise an. Die ursprüngliche Nintendo Switch (inklusive der Modelle OLED und Lite) sowie Zubehör wie die neuen Joy-Con 2 wurden teurer.

Nachdem der Oberste Gerichtshof der USA die Zölle für rechtswidrig erklärt hatte, verklagte Nintendo im März die US-Regierung auf Rückzahlung der geleisteten Abgaben. Im April reichte eine Gruppe US-Kunden eine Sammelklage gegen Nintendo ein. Wer zwischen Februar 2025 und Februar 2026 preissteigerungsbetroffene Hardware erworben hat, müsse an den Erstattungen beteiligt werden. Schließlich habe Nintendo die Zollkosten primär über höhere Verkaufspreise an die Verbraucher weitergereicht.

Nintendos Verteidigung: „Genau das bekommen, wofür bezahlt wurde“

In einem aktuellen Antrag auf Klageabweisung weist Nintendo diese Ansprüche entschieden zurück. Nach Auffassung der Unternehmensjuristen gibt es keine rechtliche Pflicht, nachträgliche Kostenerstattungen an die Kundschaft weiterzugeben.

„Die Kläger haben genau das erhalten, wofür sie verhandelt und bezahlt haben. Den Klägern steht nicht einfach deshalb eine Rückerstattung zu, weil sich nachträglich die rechtliche Lage bei den Zöllen geändert hat.“ Auszug aus Nintendos Gerichtsantrag

Nintendo argumentiert zudem, dass die Endkundenpreise nicht eins zu eins an einzelne Zollpositionen gekoppelt seien, sondern von verschiedenen Faktoren wie Arbeits-, Versand- und Speicherkosten abhängen. Anders als die Konkurrenz habe man außerdem keinen pauschalen Zollzuschlag erhoben, sondern moderate Preisanpassungen vorgenommen. Bei zentralen Produkten, darunter der Hauptkonsole Nintendo Switch 2, habe das Unternehmen die zusätzlichen Zollkosten sogar vollständig selbst geschluckt.

Ein Präzedenzfall für die gesamte Branche?

Neben dem Antrag auf Klageabweisung schlägt der Mario-Konzern vor, den Streitfall über ein privates Schlichtungsverfahren beizulegen. Der Ausgang des Verfahrens hat Signalwirkung, die weit über den Gaming-Sektor hinausreicht.

Auch Sony muss sich mit ähnlichen Klagen auseinandersetzen. Käufer der PlayStation-Hardware, die nach Zollerhöhungen gekauft wurde, haben diese Klagen eingereicht. Während einige Logistikunternehmen staatliche Zoll-Rückzahlungen an Kunden weiterleiten, behält die Mehrheit der Konzerne das Geld. Laut Marktberichten nutzen Unternehmen die Erstattungen, um die gestiegene Inflation abzufedern.

Sollten die Kläger vor Gericht Erfolg haben, müsste das US-Wirtschaftsrecht neu bewertet werden. Bislang gilt das Recht auf Weitergabe nachträglicher Unternehmenserstattungen an Endverbraucher dort nämlich nicht als Standard.

 

Tags: NintendoNintendo Switch 2
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